Meldezettel Wien: Anmelden, Ummelden und Abmelden leicht gemacht
Wer in Wien eine Wohnung bezieht, muss sich melden. So funktioniert der Meldezettel in Wien – vor Ort im Bezirksamt oder online.

Der Meldezettel gehört zu den ersten Amtswegen nach einem Umzug. Ohne gültige Meldung lassen sich viele andere Dinge nur schwer erledigen – von der Anmeldung beim Arzt über die Bank bis zum Parkpickerl. Wer einen Meldezettel in Wien braucht, hat mehrere Möglichkeiten. Dieser Ratgeber zeigt, welche Unterlagen nötig sind, wohin man sich wendet und was es bei Haupt- und Nebenwohnsitz zu beachten gibt.
Meldezettel Wien: Wann muss ich mich melden?
In Österreich gilt die Meldepflicht. Wer eine Unterkunft bezieht, muss sich innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist anmelden. Ebenso ist eine Abmeldung nötig, wenn man eine Wohnung aufgibt. Die genaue Frist ist im Meldegesetz geregelt und auf wien.gv.at sowie oesterreich.gv.at beschrieben. Wer sie versäumt, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz
Der Hauptwohnsitz ist jene Unterkunft, an der man den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat. Jede Person kann nur einen Hauptwohnsitz haben, aber mehrere Nebenwohnsitze. Der Hauptwohnsitz ist unter anderem für Wahlen, Parkpickerl, Schulplätze und den ORF-Beitrag relevant.
Welche Unterlagen gebraucht werden
- Ausgefülltes Meldezettel-Formular
- Unterschrift der Unterkunftgeberin bzw. des Unterkunftgebers, etwa Vermieter oder Eigentümerin
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Bei Personen aus dem Ausland gegebenenfalls Reisedokument und weitere Nachweise
- Bei Ummeldung: Angaben zur bisherigen Wohnung
Das Formular ist auf wien.gv.at als Download verfügbar und liegt auch in den Meldeservicestellen auf. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, steht auf der offiziellen Seite.
Wo man sich in Wien meldet
Zuständig für das Meldewesen sind die Meldeservicestellen in den Magistratischen Bezirksämtern. Dabei kann man grundsätzlich jede Meldeservicestelle in Wien aufsuchen, unabhängig vom eigenen Bezirk. Zu Stoßzeiten kann es Wartezeiten geben. Wo möglich, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.
Meldezettel online erledigen
Mit ID Austria können viele Meldevorgänge auch digital erledigt werden, etwa die Ummeldung innerhalb Österreichs oder die Abmeldung. Voraussetzungen und Ablauf sind auf oesterreich.gv.at beschrieben. Für bestimmte Fälle, etwa Erstanmeldungen aus dem Ausland, ist weiterhin ein persönlicher Termin nötig.
Meldebestätigung und Meldeauskunft
Nach der Anmeldung erhält man eine Meldebestätigung. Wer später einen Nachweis über den Wohnsitz braucht, kann eine aktuelle Meldebestätigung anfordern, häufig auch online. Davon zu unterscheiden ist die Meldeauskunft, mit der man unter bestimmten Voraussetzungen den Wohnsitz einer anderen Person erfragen kann.
- Meldebestätigung für Behörden, Banken oder Arbeitgeber
- Online-Abruf mit ID Austria möglich
- Gebühren und Bedingungen auf wien.gv.at prüfen
Abmeldung beim Auszug
Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich auch abmelden. Das gilt sowohl beim Umzug innerhalb Wiens als auch beim Wegzug ins Ausland. Bei einem Umzug innerhalb Österreichs kann die Abmeldung meist gleichzeitig mit der Anmeldung an der neuen Adresse erfolgen. Wer ins Ausland zieht, sollte die Abmeldung rechtzeitig erledigen, um später keine Probleme mit Behörden, Versicherungen oder dem ORF-Beitrag zu haben. Eine Bestätigung über die Abmeldung sollte man aufbewahren.
Meldezettel für Studierende und WG
Auch in Wohngemeinschaften und Studierendenheimen gilt die Meldepflicht. Ob als Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet wird, hängt davon ab, wo der Lebensmittelpunkt liegt.
Häufige Fragen
Kann ich mich in jedem Bezirksamt melden?
Ja, in Wien kann man grundsätzlich jede Meldeservicestelle nutzen, unabhängig davon, in welchem Bezirk die Wohnung liegt.
Braucht es die Unterschrift des Vermieters?
Ja, die Unterkunftgeberin bzw. der Unterkunftgeber muss auf dem Meldezettel unterschreiben.
Kann ich mich online ummelden?
Mit ID Austria sind viele Meldevorgänge online möglich. Welche genau, steht auf oesterreich.gv.at und wien.gv.at.