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Winterdienst Wien: Wer Schnee räumt und welche Pflichten Anrainer haben

Wenn es schneit, rückt in Wien der Winterdienst aus. Wer für Straßen, Gehsteige und Radwege zuständig ist und was Hauseigentümer beachten müssen.

WienPuls Redaktion · 7. November 2026 · 3 Min. Lesezeit

winterdienst wien: Symbolbild (KI-generiert)
Symbolbild, mit KI generiert (ChatGPT Image)

Sobald die ersten Schneeflocken fallen, rückt der Winterdienst Wien aus. Damit Straßen, Radwege und Haltestellen sicher bleiben, ist eine große Organisation im Einsatz. Gleichzeitig tragen auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Verantwortung – vor allem für die Gehsteige vor ihren Häusern. Dieser Beitrag erklärt, wer wofür zuständig ist und was im Winter zu beachten ist.

Wie der Winterdienst Wien organisiert ist

Für die Schneeräumung und Glättebekämpfung auf öffentlichen Straßen ist in erster Linie die Magistratsabteilung 48 zuständig. Sie räumt und streut Fahrbahnen, Radwege, Fußgängerübergänge und weitere öffentliche Flächen. Dabei wird nach Prioritäten vorgegangen: Hauptverkehrsrouten, Strecken des öffentlichen Verkehrs und wichtige Verbindungen kommen zuerst an die Reihe, Nebenstraßen folgen. Die Wiener Linien kümmern sich um Haltestellen und ihre eigenen Anlagen, die Stadtgärten um Parkwege.

Womit gestreut wird

Je nach Lage kommen unterschiedliche Streumittel zum Einsatz, etwa Feuchtsalz auf Fahrbahnen oder Splitt auf Gehflächen. In Parks und in der Nähe von Bäumen wird aus Umweltgründen auf Salz möglichst verzichtet. Der eingesetzte Splitt wird nach dem Winter wieder eingesammelt.

Räum- und Streupflicht für Anrainer

Eine wichtige Regel betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet: Laut Straßenverkehrsordnung müssen sie dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft zu den gesetzlich festgelegten Tageszeiten von Schnee und Verunreinigungen gesäubert und bei Glätte bestreut werden. Gibt es keinen Gehsteig, gilt die Pflicht für einen Streifen am Straßenrand. Außerdem müssen Schneewechten und Eiszapfen auf Dächern entfernt werden, wenn sie eine Gefahr darstellen.

Wer die Pflicht übernehmen kann

  • Viele Eigentümer beauftragen Hausbetreuung oder Winterdienstfirmen.
  • Die Verantwortung bleibt aber bei der Liegenschaft, wenn nicht ordnungsgemäß geräumt wird.
  • Mieterinnen und Mieter sind nur dann verpflichtet, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Unfällen durch nicht geräumte Gehsteige kann es zu Haftungsfragen kommen. Details zur Rechtslage und zu Ausnahmen erfährt man auf wien.gv.at oder bei der Interessenvertretung bzw. Hausverwaltung.

Tipps für Fußgänger, Rad- und Autofahrer

  • Bei angekündigtem Schneefall mehr Zeit für den Weg einplanen.
  • Rutschfeste Schuhe tragen und vereiste Stellen meiden.
  • Beim Radfahren Tempo reduzieren und auf Spurrillen achten.
  • Autos so parken, dass Räumfahrzeuge durchkommen.
  • Gemeinsam genutzte Bereiche wie Hauseingänge im Blick behalten.

Probleme melden

Wer eine gefährlich vereiste Stelle auf öffentlichem Grund bemerkt, kann diese bei der Stadt melden, etwa über die App „Sag’s Wien“. Aktuelle Informationen zum Winterdienst und zu Kontaktmöglichkeiten stellt die MA 48 auf wien.gv.at bereit.

Winterdienst Wien und Gehsteigpflicht: Gut vorbereitet in die Saison

Wer eine Liegenschaft besitzt oder verwaltet, sollte nicht erst beim ersten Schneefall reagieren. Sinnvoll ist es, schon im Herbst zu klären, wer räumt, welche Geräte und Streumittel vorhanden sind und wie bei Abwesenheit vorgegangen wird. Verträge mit Winterdienstfirmen sollten den Umfang klar regeln, etwa welche Flächen betreut werden und wie oft bei anhaltendem Schneefall nachgeräumt wird.

Häufige Fragen

Wer räumt den Gehsteig vor meinem Haus?

Zuständig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaft. Oft wird damit eine Hausbetreuung oder Winterdienstfirma beauftragt.

Welche Straßen räumt der Winterdienst Wien zuerst?

Zuerst werden Hauptverkehrsrouten, Öffi-Strecken und wichtige Verbindungen betreut, danach Nebenstraßen.

Wo melde ich eine vereiste Stelle?

Gefahrenstellen auf öffentlichem Grund kann man über „Sag’s Wien“ oder die Kontaktwege der MA 48 melden.