Marktamt Wien: Was die Behörde auf Märkten und darüber hinaus macht
Das Marktamt Wien kümmert sich um Märkte, Standplätze und Lebensmittelsicherheit. Wann man sich an die Behörde wendet und was sie prüft.

Das Marktamt Wien kennen viele nur vom Hörensagen – dabei sorgt die Behörde täglich dafür, dass Einkaufen in der Stadt sicher und fair abläuft. Offiziell ist die Magistratsabteilung 59 für Marktservice und Lebensmittelsicherheit zuständig. Ihr Aufgabenbereich reicht von den bekannten Wiener Märkten über Lebensmittelkontrollen bis zu Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick.
Die Aufgaben des Marktamt Wien
Die Behörde hat mehrere Schwerpunkte, die eng miteinander verbunden sind:
- Märkte: Verwaltung der Detailmärkte wie Naschmarkt, Brunnenmarkt oder Viktor-Adler-Markt, inklusive Vergabe von Marktplätzen.
- Lebensmittelsicherheit: Kontrollen in Gastronomie, Handel und Lebensmittelbetrieben.
- Konsumentenschutz: Überprüfung etwa von Preisauszeichnung und Kennzeichnung.
- Gelegenheitsmärkte: Zuständigkeit für bestimmte saisonale Märkte und Verkaufsstände.
Wiener Märkte und Marktstände
Wien hat eine lange Markttradition. Die städtischen Märkte sind Nahversorger, Treffpunkte und Aushängeschilder der Grätzl zugleich. Wer selbst einen Stand betreiben möchte – dauerhaft oder vorübergehend –, braucht dafür eine Zuweisung bzw. Genehmigung. Die Marktordnung regelt dabei unter anderem, was verkauft werden darf und welche Pflichten Standlerinnen und Standler haben.
Wer einen Marktstand plant
- Frühzeitig Kontakt mit dem Marktamt aufnehmen und freie Plätze erfragen.
- Gewerberechtliche Voraussetzungen klären.
- Hygieneanforderungen für den Verkauf von Lebensmitteln beachten.
- Aktuelle Gebühren und Unterlagen direkt bei der MA 59 bzw. auf wien.gv.at erfragen.
Lebensmittelkontrollen
Ein wesentlicher Teil der Arbeit findet nicht auf Märkten statt, sondern in Restaurants, Imbissen, Bäckereien und Supermärkten. Die Lebensmittelaufsicht kontrolliert dort Hygiene, Lagerung und Kennzeichnung und zieht bei Bedarf Proben. Werden Mängel festgestellt, kann die Behörde Maßnahmen anordnen. Das schützt Kundinnen und Kunden ebenso wie seriös arbeitende Betriebe.
Wann man sich ans Marktamt wenden kann
Auch Privatpersonen können sich an die Behörde wenden, etwa wenn ihnen im Alltag etwas auffällt:
- Verdacht auf verdorbene oder falsch gekennzeichnete Lebensmittel
- Mängel bei der Hygiene in einem Lokal oder Geschäft
- Fehlende oder irreführende Preisauszeichnung
- Fragen zu Märkten und Marktständen
Für eine Beschwerde hilft es, möglichst konkrete Angaben zu machen: Ort, Datum, Art des Problems und – wenn vorhanden – Kassenbon oder Fotos. Die aktuellen Kontaktwege und Formulare stehen auf wien.gv.at.
Abgrenzung zu anderen Stellen
Bei vertraglichen Streitigkeiten mit einem Händler, etwa zu Garantie oder Rückgabe, sind eher Konsumentenschutzeinrichtungen die richtige Adresse. Das Marktamt ist vor allem für behördliche Kontrollen zuständig.
Tipps für den Einkauf auf Wiener Märkten
Wer auf einem Markt einkauft, kann selbst einiges zur Qualität beitragen. Achten Sie auf saubere Verkaufsflächen, gekühlte Lagerung bei Fleisch, Fisch und Milchprodukten sowie auf gut lesbare Preisschilder. Fragen nach Herkunft und Saison sind ausdrücklich erlaubt und werden von vielen Standlerinnen und Standlern gerne beantwortet. Wer früh am Vormittag kommt, findet meist die größte Auswahl. Und wenn etwas nicht passt, ist das direkte Gespräch am Stand oft der schnellste Weg zur Lösung, bevor man sich an die Behörde wendet.
Zusätzlich lohnt es sich, eigene Taschen und Behälter mitzubringen. Das spart Verpackung und ist auf vielen Märkten längst gelebte Praxis.
Häufige Fragen
Welche Magistratsabteilung ist das Marktamt Wien?
Zuständig ist die Magistratsabteilung 59 – Marktservice und Lebensmittelsicherheit.
Kann ich ein Lokal wegen mangelnder Hygiene melden?
Ja, Hinweise auf Hygienemängel kann man an das Marktamt richten. Die Kontaktmöglichkeiten sind auf wien.gv.at angeführt.
Wie bekomme ich einen Stand auf einem Wiener Markt?
Marktplätze werden vom Marktamt vergeben. Voraussetzungen, Verfügbarkeit und Kosten erfährt man direkt bei der MA 59.